Samstag, 07.06.2025

Wohngeld und Vermögen: Alles, was Sie über Freigrenzen und Anträge wissen müssen

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Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter Einkommen und Vermögen. Wohngeld wird als soziale Leistung gewährt, um Mietkosten zu unterstützen, und ist in Form von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss erhältlich. Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge, die festlegen, welches Vermögen unberührt bleibt. Zu den Vermögenswerten zählen Geld, Immobilien und andere Vermögensgegenstände, wobei verwertbares Vermögen über den festgelegten Freigrenzen liegt. Wenn das Vermögen die Freigrenzen übersteigt, besteht die Gefahr eines Ablehnungsbescheids für den Wohngeldantrag. Auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Anspruchs auf Wohngeld. Daher ist es wichtig, sich über die relevanten Freibeträge und die Definition von erheblichem Vermögen zu informieren.

Freibeträge: Was bleibt unberührt?

Freibeträge spielen eine entscheidende Rolle im Zusammenhang mit dem Wohngeld, da sie entscheidend für die Berechnung des verwertbaren Vermögens sind. Vermögen, das bei einem Wohngeldantrag nicht angerechnet wird, umfasst unter anderem angemessene Rücklagen, die für den Lebensunterhalt benötigt werden. Hierzu zählen Barvermögen und Bankvermögen in bestimmten Grenzen sowie bestimmte Vermögenswerte, die nicht sofort liquidierbar sind. Dies ist besonders relevant für Haushaltsmitglieder, die in einer Grundsicherung leben und dennoch Anspruch auf Wohngeld, wie Wohngeld Plus, haben können. Ein Ablehnungsbescheid kann nicht auf eine Überschreitung dieser Freibeträge basieren, solange das Gesamteinkommen und Jahreseinkommen die festgelegten Grenzen respektieren. Die Bundesregierung hat diese Regelungen getroffen, um die Belastung der Wohnkosten und Heizkosten für bedürftige Bürger zu reduzieren.

Erhebliches Vermögen und Ausnahmen

Beim Wohngeld spielen das Einkommen und das Vermögen einer Person eine entscheidende Rolle. Verfügbares verwertbares Vermögen wird bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt, was bedeutet, dass Rücklagen in Form von Bankguthaben, Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Immobilien auf die Förderfähigkeit Einfluss nehmen können. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden, sodass ein Teil des Vermögens unberührt bleibt. Haushaltsmitglieder haben dementsprechend auch unterschiedliche Freibeträge, die sich auf die Höhe des möglichen Wohngeldes auswirken können. Ein Ablehnungsbescheid kann häufig dann erteilt werden, wenn das anrechenbare Vermögen die festgelegten Grenzwerte überschreitet. Auch Wohneigentum und Kraftfahrzeuge können je nach Wert und Art ebenfalls in die Berechnung des verwertbaren Vermögens einfließen. Es ist daher wichtig, alle Aspekte des Vermögens bei einem Wohngeldantrag genau zu prüfen.

Wohngeldantrag: So gehen Sie vor

Der Wohngeldantrag ist der erste Schritt, um Unterstützung bei den Wohnkosten zu erhalten. Dabei müssen Sie Ihr Vermögen offenlegen, das zur Berechnung des Anspruchs berücksichtigt wird. Neben Bargeld und Sparvermögen sind außerdem Vermögenswerte wie Immobilien, Aktiendepots sowie Wertgegenstände wie Schmuck, Gemälde und Antiquitäten relevant. Achten Sie auf die geltenden Freigrenzen, die festlegen, welche Vermögenswerte unberührt bleiben. Verbindlichkeiten können ebenfalls berücksichtigt werden, was Ihre Schonvermögen erhöhen kann. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid. Das Bundesministerium stellt online einen Wohngeldrechner zur Verfügung, der Ihnen bei der Antragstellung und Vermögensbewertung hilft. Beachten Sie auch relevante Urteile, wie das des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, die Einfluss auf die Berechnung des Wohngeldes haben können.

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